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Zuschüsse bei Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten, sowie Defibrillatoren der Sportvereine

Der Zuschussantrag ist online über das Vereinsportal www.SBR-LOKAL.de vom Hauptverein vor dem Kauf beim Sportbund Rheinland einzureichen und mit der Unterschrift eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes zu versehen.

Grundsätzlich ist lediglich ein Antrag für Großsportgeräte pro Jahr erlaubt.

Mehrspartenvereine ab 500 Mitglieder dürfen pro Jahr für Großsportgeräte und Sportgeräte zusammen zwei Anträge stellen. Bei weniger als 500 Mitglieder darf lediglich ein Antrag für ein Großsportgerät oder Sportgerät innerhalb des Jahres gestellt werden.

Die Anschaffung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits erfolgten Anschaffungen ist nicht möglich. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag eines Anbieters oder die Kopie eines entsprechenden Prospektes beizufügen. Die Antragsunterlagen können per E-Mail eingereicht werden.

Folgende Geräte werden bezuschusst:

  • Langlebige Sportgeräte (ab 50 Euro Einzelpreis)
  • Langlebige Großsportgeräte (ab 500 Euro Einzelpreis)
  • Pflegegeräte (zur Instandhaltung und Pflege der Sportstätten ab 200 Euro Einzelpreis)
  • Defibrillatoren

Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online über www.SBR-LOKAL.de 

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