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Lizenz-Bezuschussung

Über unser Online-Portal www.SBR-LOKAL.de können Vereine Zuschüsse für lizenzierte Vereinsmitarbeiter beantragen.

Es können Zuschüsse für Jugendleiter*innen, Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen beantragt werden.

Grundgedanke ist hierbei die Förderung qualifizierter Tätigkeit im Verein.

Die Bezuschussung erfolgt rückwirkend, also für alle im Verein tätige lizenzierte Personen des Vorjahres.

Der Antrag wird online nur freigeschaltet, wenn

  • die Bestandsmeldung abgeschlossen ist.
  • das Freistellungsdatum nicht älter als 5 Jahre ist.
  • im Verein die Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro/Monat für Erwachsene und 4 Euro/Monat für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhoben werden.

Die Anträge müssen über das Vereinsportal www.SBR-LOKAL.de bis zum 31.03. des Bezuschussungsjahres abgeschlossen und online versendet worden sein.

Ein unterschriebener Antrag ist nicht mehr nötig.

Hier geht's zur Anleitung Lizenz-Bezuschussung

Weitere Details und individuelle Voraussetzungen zu den einzelnen Bezuschussungsgruppen finden Sie hier: