Lizenz-Bezuschussung
Über unser Online-Portal www.SBR-LOKAL.de können Vereine Zuschüsse für lizenzierte Vereinsmitarbeiter beantragen.
Es können Zuschüsse für Jugendleiter*innen, Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen beantragt werden.
Grundgedanke ist hierbei die Förderung qualifizierter Tätigkeit im Verein.
Die Bezuschussung erfolgt rückwirkend, also für alle im Verein tätige lizenzierte Personen des Vorjahres.
Voraussetzung für die Stellung eines Antrags sind
- eine abgeschlossene Bestandsmeldung
- die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro/Monat für Erwachsene und 4 Euro/Monat für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag im Verein
- eine gültige Lizenz im Tätigkeitsjahr
Die online gestellten Anträge müssen bis zum 31.03. des Bezuschussungsjahres per Post oder E-Mail unterschrieben beim Sportbund Rheinland eingehen.
Weitere Details und individuelle Voraussetzungen zu den einzelnen Bezuschussungsgruppen finden Sie hier: