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Allgemeine Förderbedingungen

Die nachfolgende Zusammenstellung regelt grundsätzlich die Vergabe von Zuschüssen durch den Sportbund Rheinland. Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Aus der Regelung lässt sich kein Rechtsanspruch auf Bezuschussung ableiten.

  • Zuschüsse werden nur an Mitgliedsvereine und -verbände vergeben, die ihren Pflichten gegenüber dem Sportbund nachgekommen sind (siehe Satzung §5 Nr. 3).
  • Anträge können jeweils nur vom Gesamtverein/-verband gestellt werden.
  • Es können nur Vereine bezuschusst werden, die monatliche Mitgliedsbeiträge von mindestens 6,00 Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder und Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahre) erheben. Der Mitgliedsbeitrag muss für das komplette Jahr ab 01.01. den Mindestbeiträgen entsprechen. Vereine, die keine jugendlichen Mitglieder gemeldet haben, sollten in der Bestandsmeldung die Mindestmitgliedsbeiträge für Erwachsene eintragen.
     
  • Unrechtmäßig erhaltene Zuschüsse werden zurückgefordert.
  • Aus der Einreichung eines Antrages kann keine Zusage über die Gewährung oder die Höhe eines Zuschusses abgeleitet werden.
  • Die Förderung einer Maßnahme aus mehreren Zuschussbereichen ist nicht möglich.
  • Eine Verpflichtungserklärung über die Verwendung von Sportfördermitteln ist von einem Vorstandsmitglied gemäß BGB § 26 zu unterschreiben.
  • Der Zuschussgeber ist jederzeit berechtigt die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu prüfen.
  • Für die einzelnen Zuschussbereiche gelten speziellen Förderbedingungen.