Artikel merken

Hochwasserhilfe: Spendenvergabe an geschädigte Sportvereine

Bedingungen für die Spendenvergabe

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland, die nachweisbare Schäden an Inventar, beweglichem Sportmaterial oder der Infrastruktur durch die Flutkatastrophe erlitten haben und keinen Ausgleich der Schäden durch Versicherungen oder Dritte erhalten. Der Nachweis der Berechtigung obliegt im Zweifel dem Verein.

Antragsvoraussetzungen

Anträge können nur für die Ersatzbeschaffung von Materialien  gestellt werden, die vor der Flutkatastrophe im Besitz des Vereins waren und durch die Flut zerstört worden sind. Anträge für Gerätschaften in kommunalen Sportanlagen sowie Privatbesitz von Vereinsmitgliedern können nicht berücksichtigt werden. Die Anschaffung von zusätzlichen Sportgeräten bedarf einer Begründung.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn auch öffentliche Mittel in Anspruch genommen wurden.

Antragsverfahren

Anträge sind schriftlich oder per Mail mittels Formblatt an den Sportbund Rheinland (SBR) zu richten. Für die Auszahlung sind Rechnungen einzureichen, die die entstandenen Kosten belegen. Alle Anschaffungen müssen im Namen und auf Rechnung des Vereins vorgenommen worden sein. Zuwendungen Dritter sind im Antrag aufzuführen. Ein vorzeitiger Kauf ist unschädlich.

Ein Verein kann mehrere Anträge für unterschiedliche Anschaffungen stellen, sofern die maximale Spendenhöhe nicht bereits erreicht ist.

Spendenvergabe

Die Vergabe von Spendenmitteln erfolgt unter dem Vorbehalt der Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung. Der SBR   ist berechtigt die Verwendung der Spende zu kontrollieren und diese bei nicht zweckentsprechender Verwendung zurückzufordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Spendenvergabe. Spenden können nur ausgezahlt werden, solange Spendengelder vorhanden sind.

Spendenhöhe

Für Anschaffungen von Sportgeräten, Pflegegeräten, Inventar und EDV kann eine Spende in Höhe von maximal 75 Prozent der entstandenen Kosten abzüglich erhaltener Zuwendungen durch Dritte gewährt werden. Die Spendensumme pro Verein ist auf maximal 15.000 € begrenzt. In begründeten Einzelfällen kann eine höhere Spende gewährt werden.

Darüberhinaus können Erweiterungen von Sportanlagen gefördert werden (maximal 25.000 € bei Baumaßnahmen). Vereine, die Erweiterungen im Zuge des Wiederaufbaus planen, die nicht durch den Wiederaufbaufonds finanziert werden, können eine Unterstützungsanfrage einreichen.

Spendenauszahlung

Die Spende wird auf das beim SBR hinterlegte Vereinskonto überwiesen. Der Verein erhält eine Information über die Höhe der Spende.

Downloads

  • Antrag auf Spendenmittel147 KB

    Mit diesem Formular können Sie Spendenmittel beantragen, die dem Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 dienen sollen.