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Überprüfung von Pachtverträgen

Das Sportförderungsgesetz in Rheinland-Pfalz garantiert den Sportvereinen die kostenfreie Nutzung der kommunalen Sportstätten. Aufgrund der finanziellen Situation vieler Kommunen kommt es zunehmend dazu, dass Sportstätten an Sportvereine in unterschiedlichsten Konstellationen verpachtet werden. Mit dem Abschluss eines Pachtvertrages geht ein Sportverein eine Rechtsverbindlichkeit ein und fällt nicht mehr unter das Sportförderungsgesetz. Oftmals sind sich die betroffenen Sportvereine nicht über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren. Im Folgenden stellen wir Ihnen 3 Musterpachtverträge zur Verfügung, die sowohl juristisch als auch hinsichtlich der Gültigkeit der Haftpflichtversicherung aus dem Sportversicherungsvertrag geprüft sind. Pachtverträge, die Sie mit Kommunen abgeschlossen haben bzw. abschließen werden, prüfen wir gerne hinsichtlich allgemein rechtlicher und haftungsrechtlicher Konsequenzen für Ihren Verein.

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