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Zuschüssen für Übungsleiter der Vereine

Grundgedanke der Übungsleiter-Bezuschussung ist die Förderung qualifizierter Übungsleitertätigkeit im Verein. Innerhalb dieser Förderung wird die Kinder- und Jugendarbeit besonders berücksichtigt. Grundlage der Bezuschussung ist die Anzahl der lizenzierten Übungsleiter (ÜL-Pauschale) wie auch die Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre. Bei der Bezuschussung wird unterschieden zwischen nebenamtlich tätigen Übungsleitern und hauptamtlich tätigen Übungsleitern.