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Versicherungen

Die Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland haben ein umfangreiches Versicherungspaket.

ARAG Sportversicherung: Der Verein und seine Mitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag der ARAG automatisch mit der Mitgliedschaft im Sportbund Rheinland versichert. Die Beiträge für die Sportversicherung werden im Rahmen der Beitragsrechnung an den Sportbund gezahlt. Der Sportversicherungsvertrag umfasst folgende Bestandteile:

  • Unfallversicherung für die Mitglieder
  • Haftpflichtversicherung für den Verein
  • D&O Versicherung
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vertrauensschadensversicherung

Ausgenommen sind von der ARAG Sportversicherung sind die DLRG und Alpenvereine. Hier besteht der Versicherungsschutz über die entsprechenden Bundes- bzw. Landesverbände.

Unfallversicherung Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG): Für alle Arbeitnehmer und alle arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten im Verein besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).   

Für DLRG-Vereine, Alpenvereine, Eisenbahner Sportvereine und Kneipp Vereine besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht über die Verwaltungsberufsgenossenschaft. Informationen zur zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung erhalten diese Vereine über ihre zuständigen Bundes- und Landesverbände.