Zuschüsse für Vereinsbedarf (über den Sportkreis)
Gültig ab 01.01.2025
Für Vereinsbedarf stehen in jedem Sportkreis begrenzte Mittel zur Verfügung. Diese Mittel werden vom zuständigen Sportkreisvorsitzenden vergeben. Der Zuschuss ist grundsätzlich auf 250 Euro begrenzt.
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