Artikel merken

Großsportgeräte (ab 500 Euro Einzelpreis)

Gefördert wird die Anschaffung von langlebigen Großsportgeräten aller Art. Die Anschaffung von kurzlebigen Verbrauchsmaterialien, von Sportkleidung und -schuhen wird nicht bezuschusst.

Der Kaufpreis der bezuschussten Sportgeräte muss mindestens 1.000,00 € betragen. Er kann durch Addition des Kaufpreises mehrerer Sportgeräte erreicht werden. Der Einzelanschaffungswert des Großsportgerätes muss mindestens 500,00 € betragen. Sportgeräte, die gemietet oder geleast werden, sind nicht förderfähig!

Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch höchstens 1.000 Euro.

Der Zuschussantrag mit Kostenvoranschlag eines Anbieters oder Kopie einer Katalogseite etc. muss vor Kauf des Sportgerätes direkt beim Sportbund Rheinland e.V. eingereicht werden. Die Anschaffung des Gerätes darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits erfolgten Anschaffungen ist nicht möglich.

Pro Verein kann im Kalenderjahr in der Regel nur ein Zuschussantrag gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Die Beantragung von Großsportgeräten schließt einen Antrag von Sportgeräten (50 Euro Einzelpreis) aus.

Die Anschaffung ist innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung vorzunehmen und abzurechen.

Der Verein erklärt sich ferner bereit

  1. innerhalb der im Bewilligungsbescheid gesetzten Frist dem Sportbund Rheinland einen Verwendungsnachweis mit einer Rechnungskopie und dem Zahlungsnachweis (Kopie Kontoauszug) zu erbringen. Die Rechnung muss auf den Verein ausgestellt sein (der Verwendungsnachweis wird dem Bewilligungsbescheid beigelegt)
  2. dem Sportbund Pfalz die Nachprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung des gegebenen Zuschusses gemäß den bestehenden Bestimmungen zu gewähren.

Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur für den Zweck Verwendung finden, für den sie bewilligt wurden.

Der Zuschuss muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgerufen werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur gegen Vorlage der Originalrechnungen, die auf den Verein ausgestellt sind. Ein Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Quittungsbeleg bei Barzahlung) ist beizufügen. Die Abrechnungsunterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden.

Der Auszahlungsbetrag des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten. Liegen diese Kosten unter dem Mindestkaufpreis kann kein Zuschuss ausgezahlt werden.

Ein Weiterverkauf des bezuschussten Sportgeräts ist nicht erlaubt.

Downloads