Großsportgeräte (ab 500 Euro Einzelpreis)
Gültig ab 01.01.2025
Gefördert wird die Anschaffung von langlebigen Großsportgeräten aller Art.
Der Kaufpreis der bezuschussten Sportgeräte muss mindestens 1.000 Euro betragen. Er kann durch Addition des Kaufpreises mehrerer Sportgeräte erreicht werden. Der Einzelanschaffungswert des Großsportgerätes muss mindestens 500 Euro betragen. Sportgeräte, die gemietet oder geleast werden, sind nicht förderfähig!
Die Beantragung von Großsportgeräten schließt einen Antrag von Sportgeräten (50 Euro Einzelpreis) aus.
Im Einzelfall kann ein Verein den Antrag stellen, dass Großgeräte mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst werden. Die prozentuale Bezuschussung bleibt in diesen Fällen bei 20%. Über diese Anträge wird von der Geschäftsführung entschieden.
Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online überwww.SBR-LOKAL.de
Downloads
Sportförderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz2 MB
Sportförderrichtlinien des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom 15. Februar 2022