
Pflegegeräte (zur Instandhaltung und Pflege der Sportstätten ab 500 Euro Einzelpreis)
Gültig ab 01.01.2025
Der Verein muss entweder eine eigene oder eine langfristig gepachtete Sportstätte nachweisen.
Beispiele: Rasenmäher, Reinigungsmaschine, Rasenroboter
Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online überwww.SBR-LOKAL.de
Downloads
Sportförderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz2 MB
Sportförderrichtlinien des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom 15. Februar 2022