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Sonderzuschuss Defibrillator

Gültig ab 01.01.2025

Der Verein muss entweder eine eigene oder eine langfristig gepachtete Sportstätte nachweisen. Die Bezuschussung von Defibrillatoren wird für die vereinseigene oder gepachtete Sportstätte gefördert.

Der Defibrillator wird als Sonderausschuss betrachtet und kann zusätzlich zu den Sport- und Pflegegeräten beantragt werden. Nicht förderfähig sind Montage, Schränke und Einweisungen in die Handhabung.

Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online über www.SBR-LOKAL.de