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Sonderzuschuss Defibrillator

Der Verein muss entweder eine eigene oder eine langfristig gepachtete Sportstätte nachweisen.

Die Bezuschussung von Defibrillatoren wird für die vereinseigene oder gepachtete Sportstätte gefördert.

Der Defibrillator wird als Sonderausschuss betrachtet und kann zusätzlich zu den Sport- und Pflegegeräten beantragt werden.

Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch grundsätzlich höchstens 1.000 Euro.

Nicht förderfähig sind Schränke und Zubehör.

Der Zuschuss muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgerufen werden.