
Langlebige Sportgeräte (ab 50 Euro Einzelpreis)
Gültig ab 01.01.2025
Der Kaufpreis der bezuschussten Geräte muss mindestens 500 Euro betragen. Er kann durch die Addition des Kaufpreises mehrerer Geräte erreicht werden.
Für die Beschallungsanlagen gilt ein Anschaffungspreis von mindestens 500 Euro.
Die Bezuschussung von Kleingeräten im Einzelpreis unter 50 Euro wird nicht gefördert.
Über die Sportgeräte hinaus sind auch förderfähig: Mobile Spiegelwände, Fußballtore, Air-Track, Coaching Eye System, etc.
Nicht förderfähig sind Verbrauchsmaterialien wie z.B. Tennisbälle, Fußbälle, Volleybälle, Tischtennisbälle, Federbälle, Handbälle, Schränke, Gitterboxen, Ballfangnetze, Mattenwagen, Gerätewagen, Umrandungen bzw. Spielfeldabgrenzungen, Teppiche, Kleidung (Anzüge, Trikots, etc.), Zeitanzeigen.
Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online überwww.SBR-LOKAL.de
Downloads
Sportförderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz2 MB
Sportförderrichtlinien des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom 15. Februar 2022