"Kinder lernen schwimmen" - Förderprogramm für Schwimmkurse und Badmieten wird fortgeführt

Die Corona-Zeit hat den Trend, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können weiter verstärkt. Ein erschreckender Trend, der sich seit Jahren fortsetzt. Dabei ist sicheres Schwimmen bekanntlich überlebenswichtig. Das zeigen immer wieder die zahlreichen Berichte von Rettungsmaßnahmen in rheinland-pfälzischen Gewässern während der Sommermonate. Damit wieder mehr Kinder in Rheinland-Pfalz schwimmen lernen, haben die Sportbünde in Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung bzw. des Sportministeriums im Jahr 2021 ein 50.000-Euro-Programm initiiert, das die Schwimmausbildung von Kindern erleichtern, Familien und Schwimmvereine finanziell entlasten und auch die Ausbildung zum/zur Schwimm-Trainer*in attraktiver machen soll.
Die Nachfrage nach Förderungen in diesem Programm brachte die Organisatoren dazu, im Jahr 2022 das finanzielle Volumen mehr als zu verdreifachen. So konnten im vergangenen Jahr durch das Engagement von 60 Sportvereinen Schwimmkurse für 4.250 Kinder gefördert werden. Mehr als 55 Ausbilungsplätze für Schwimmtrainer*innen wurden bezuschusst und im neuen Baustein „Bäderkosten“ konnten 39 Vereine mit insgesamt 75.000 Euro unterstützt werden.
Und so geht es in 2023 weiter:
BAUSTEIN 1 - Unterstützung von Schwimmkursen
Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer*in gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten. Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre. Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden. Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren, so dass jedem Kind der Zugang ermöglicht werden kann). Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Zahl der Teilnehmer*innen eingereicht und im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.
Hier geht's zu den Anträgen und Förderrichtlinien
BAUSTEIN 2 - Förderung von Badmieten
Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Eventuell von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde. Für diesen Baustein stehen aktuell 17.500 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.
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Die bisherige im Programm enthaltene Förderung der Ausbildung von Schwimmlehrer*innen (Trainer*in-Grundausbildung C-Breitensport Schwimmen mit dem Profil Kinder und Jugendliche oder Trainerassistent*innen) kann weiterhin beantragt werden. Hier greift das Förderprogramm #Comeback der #Bewegung, so dass insgesamt noch mehr Schwimmkurse gefördert werden können.
Termine
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04.07.2025
SBR-Sommerfest: Netzwerktreffen & Dankeschön-Party -
12.09.2025
Kreistag des Sportkreises Rhein-Lahn -
21.09.2025
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25.10.2025
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