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Förderbaustein 1 - Schwimmkurse

Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse), für Kinder und Jugendliche bis max. 14 Jahren, die von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden.

Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen.

In der Förderung sind anfallende Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten.

Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein, (z. B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren, so dass jedem Kind der Zugang ermöglicht werden kann).

Die Maßnahme muss im Förderzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 stattfinden.

Die Zuschusshöhe beträgt 50 Euro pro Teilnehmer*in, jedoch maximal pro Verein 1.500 Euro.

Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der Gesamtprojektsumme in Höhe von 100.000 Euro.

Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Sportvereine, die Mitglied in einem Sportbund, sowie Mitgliedsvereine des DLRG Landesverbandes sind.

Es werden die Mindestmitgliedsbeiträge für Erwachsene in Höhe von 6 Euro pro Monat sowie für Kinder und Jugendliche in Höhe von 4 Euro pro Monat vom Verein erhoben.

Der Verein ist gemeinnützig und verfügt über einen gültigen Freistellungsbescheid.

Der Zuschuss muss zweckentsprechend verwendet werden.

Der Antrag muss bis zum 15.10.2024 beim zuständigen Sportbund vorliegen.

Der Antrag muss per E-Mail eingereicht werden.

Die Einreichung des Sachberichts soll bis 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme – spätestens bis 1.11.2024 beim zuständigen Sportbund (ausschließlich per E-Mail) eingereicht werden.

Die Maßnahme muss im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 stattfinden.

  1. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt durch die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages bis spätestens 15.10.2024 an den zuständigen Sportbund. Die Ausschreibung der Schwimmkurse muss beigefügt sein.
     
  2. Der Antrag kann nur per E-Mail eingereicht werden.
     
  3. Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragssteller eine Bewilligung.
     
  4. Der Sachbericht muss ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis 01.11.2024 beim zuständigen Sportbund vorliegen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich per E-Mail.
     
  5. Nach Prüfung erfolgt im Anschluss auf Basis des Sachberichts und der sich hieraus tatsächlich ergebenden Fördersumme die Auszahlung.
    Entsprechende Projektunterlagen (wie z. B. Originalrechnungen, Ausschreibungen oder Teilnehmerlisten, etc.) sind durch den Verein aufzubewahren.

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