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Förderbaustein 2 - Bäderkosten

Es können Bäderkosten in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine im Förderzeitraum 1.01.2024 bis 31.12.2024 anfallen.

Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde. Die für externe, das Bad mitbenutzende Vereine, erhobene Mietgebühr wird somit als Basis zur Kostenermittlung für die eigenen Wasserzeiten verwendet.

Eventuelle von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen.

Kosten für andere Angebote der Vereine wie z.B. Wassergymnastik, Tauchen, Wasserball, Wasserpolo, etc. werden dabei nicht berücksichtigt.

Es steht insgesamt eine Fördersumme von 17.500 Euro zur Verfügung. Diese wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.

Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Sportvereine, die Mitglied in einem Sportbund, und dem Schwimmverband Rheinland oder dem Südwestdeutschen Schwimmverband oder des DLRG Landesverbandes sind.

Es werden die Mindestmitgliedsbeiträge für Erwachsene in Höhe von 6 Euro pro Monat sowie für Kinder und Jugendliche in Höhe von 4 Euro pro Monat vom Verein erhoben.

Der Verein ist gemeinnützig und verfügt über einen gültigen Freistellungsbescheid.

Der Zuschuss muss zweckentsprechend verwendet werden.

Die Anträge müssen bis spätestens 30.11.2024 beim jeweiligen Sportbund vorliegen.

Der Antrag ist ausschließlich per E-Mail einzureichen.

Die zu erwartenden Bäderkosten für den Monat Dezember 2024 müssen realistisch geschätzt werden. Sollte zwischen der geschätzten und tatsächlichen Antragssumme ein gravierender Unterschied bestehen, ist dies dem jeweiligen Sportbund spätestens zum 31.01.2025 mitzuteilen.

  1. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt durch die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages bis spätestens 30.11.2024 beim zuständigen regionalen Sportbund.
     
  2. Der Antrag kann nur per E-Mail eingereicht werden.
     
  3. Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragssteller eine Eingangsbestätigung.
     
  4. Nach Eingang aller Anträge wird entsprechend des dann vorliegenden Antragsvolumens die prozentuale Förderung ermittelt und den Vereinen im Dezember 2024 mitgeteilt und ausgezahlt.
     
  5. Entsprechende Projektunterlagen (wie z. B. Original-Mietrechnungen, Auflistung der genutzten Wasserzeiten, Ermittlung der Einheiten, kommunale Zuschussbescheide etc.) sind durch den Verein aufzubewahren.

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