Artikel merken

Wichtige Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 würden einige erfreuliche Änderungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine beschlossen.

Das Gesetz wurde am 18.12.2020 vom Bundesrat beschlossen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die für Sportvereine relevanten Änderungen und einige nähere Erläuterungen (PDF) dazu.

Unter anderem betrifft dass die Punkte "Erhöhung der Übungsleiterfreibetrages" und "Erhöhung der Ehrenamtspauschale" sowie die "Erhöhung der Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb".

Bei weiteren Fragen könnnen Sie uns auch telefonisch erreichen:

SBR Management-Akademie
Barbara Berg
Tel.: 0261 135-145
E-Mail: barbara.berg(at)sportbund-rheinland.de

Zurück