Umsatzsteuergrenze erhöht

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Grenze für die Umsatzbesteuerung erhöht und § 19 des UstG entsprechend angepasst. Ab 2025 gilt folgende Regelung: Liegen die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen im Vorjahr unter 25.000 Euro und im kommenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 EUR, so ist der Verein im darauffolgenden Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet für Vereine, die im Jahr 2024 unter den 25.000 EUR lagen, entfällt für das Jahr 2025 die Umsatzsteuer. Interessant ist das insbesondere für Vereine, die in der Vergangenheit knapp über der bis 2024 bestehenden Umsatzsteuergrenze von 22.000 Euro lagen.
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