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Startpaket für neue Vereine und Vereinsvorstände auf den neuesten Stand gebracht

Ende Dezember 2020 hat der Bundesrat einige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen. Unter anderem wurden der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale sowie die Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erhöht. Die zeitnahe Mittelverwendung wurde für Vereine mit einem Gesamteinnahmevolumen unter 45.000 EUR aufgehoben.

Diese und weitere Änderungen wurden im Startpaket für neue Vereine und Vereinsvorstände entsprechend angepasst und auf den neuesten Stand gebracht.

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