Sport in Hallen wieder möglich – sofern der Träger zustimmt
Die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist in Kraft. Der Sport im Rheinland macht damit den nächsten Schritt in Richtung „normaler“ Vereinsbetrieb. In der neuen Verordnung wird beschrieben, dass Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich ist. Loslegen können Sportvereine, die in Hallen trainieren, deren Träger die Nutzung ausdrücklich genehmigt.
Hierzu haben wir den FAQ „Trainingsbetrieb“ aktualisiert und die Hygienekonzepte der Landesregierung für Sport in Außen- und Innenanlagen verlinkt. Die wichtigsten Vorgaben sind weiterhin das Anstandsgebot (1,5 Meter) und die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen (u.a. Desinfizieren der Hände).
Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeVLO)
Bei Fragen, die über die FAQ hinausgehen, wenden Sie sich gerne an:
Barbara Berg
Tel.: 0261/135-145
E-Mail: Barbara.Berg[at]Sportbund-Rheinland.de
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Barbara Berg
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E-Mail: Barbara.Berg[at]Sportbund-Rheinland.de
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