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Regelungen für den Sport ab 3. April 2022

Ab Sonntag den 3. April sind alle Beschränkungen für den Sport, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich aufgehoben. Damit ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich. Da das Infektionsgeschehen aber nach wie vor sehr hoch ist und insbesondere beim Sport im Innenbereich eine hohe Ansteckungsgefahr besteht, empfiehlt der Sportbund Rheinland seinen Vereinen, im Innenbereich für den Sportbetrieb die 3G Regel beizubehalten und in Wartesituationen bei der Maskenpflicht zu bleiben. Im Rahmen des Hausrechts können Vereine diese Regelungen für ihren Sportbetrieb vorgeben. Bei Teilnahme an Wettkämpfen und am Spielbetrieb sollten sich Vereine über die aktuellen Vorgaben der Verbände informieren, auch diese können im Rahmen ihres Hausrechts besondere Regelungen erlassen.

Auch für den Veranstaltungsbereich und damit auch für die Mitgliederversammlungen gibt es keinerlei Einschränkungen mehr. Aber auch hier empfiehlt der Sportbund Rheinland aus Infektionsschutzgründen im Innenbereich bei der Maskenpflicht zu bleiben.

Die FAQ Corona sind entsprechend aktualisiert.
 

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