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Neue Zuschussregeln für Freizeiten veröffentlicht

Foto: LSB RLP/iStock/Stadtratte

Im Juni hatte das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration mitgeteilt, dass ab 01.Juli 2021 befristet bis Ende 2022 die Bezuschussung von Maßnahmen der sozialen Bildung auf 6 Euro pro Teilnehmer*in und Tag erhöht wird. Dazu zählen auch Ferienaktionen und Freizeiten der Sportvereine.

Zuschüsse nur noch mit neuen Formularen

Zur Umsetzung des erhöhten Zuschusses, welcher teilweise aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ finanziert wird, wurden nun neue Zuschussformulare veröffentlicht. Wesentliche Neuerung ist, dass für Maßnahmen der sozialen Bildung zusätzlich zum eigentlichen Antragsformular ein standardisierter Sachbericht mit eingereicht werden muss. Den neuen Antrag sowie den Sachbericht können Vereine auf der Homepage der Sportjugend Rheinland abrufen. Als Service für die Vereine hat die Sportjugend Rheinland eine Ausfüllhilfe für den Berichtsbogen erstellt, welcher ebenfalls online abrufbar ist.

„Wir bitten alle Vereine nur noch die aktuellen Formulare zu verwenden“, appelliert Daniel Rempfer, Sachbearbeiter für Zuschüsse bei der Sportjugend Rheinland.

Erstattung der Kosten für Corona-Tests

Das Hygienekonzept des Landes für die Jugendarbeit (Stand 02.07.2021) sieht zudem eine Testpflicht für alle Teilnehmer*Innen von Jugendfreizeiten ab dem 15. Lebensjahr vor. Die Sportjugend Rheinland empfiehlt Vereinen darüber hinaus aber auch von jüngeren Teilnehmer*Innen, zumindest zu Beginn der Ferienmaßnahmen einen negativen Corona-Test zu verlangen.

Vereine, die für die Teilnehmer*Innen an Ferienmaßnahmen Selbsttests zur Verfügung stellen, können die Kosten hierfür bis zu einem Betrag von 3 Euro pro Test erstattet bekommen. Die Erstattung ist unabhängig vom Alter der getesteten Teilnehmer*Innen möglich. Vereine können im Sachbericht die Anzahl der durchgeführten Tests angeben. Für die Erstattung der Kosten ist zusätzlich eine Rechnung oder Quittung über die Kosten mit dem Zuschussantrag einzureichen.

Hier geht es zum Zuschussantrag und Berichtsbogen sowie zur Ausfüllhilfe.

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