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Jetzt Lizenz-Bezuschussung beantragen: Abgabefrist endet am 31. März

Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland können noch bis zum 31. März 2025 einen Zuschuss für Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen über SBR-LOKAL.de beantragen.

Bei allen Bezuschussungsgruppen ist eine gültige DOSB-Lizenz eine der Voraussetzungen. Alle Personen, die für den Verein tätig sind, im Vorjahr bezuschusst wurden oder Ihrem Verein zugeordnet sind, werden hier mit ihren Lizenzdaten aufgelistet. So kann der Verein bereits im Vorfeld eines Antrages auf einen Blick feststellen, wer seine Lizenz verlängern muss. Bitte beachten Sie, dass die Stunden-Regelung auch im Fall eines unterjährigen Lizenzerwerbs, dem unterjährigen Erlangen der Volljährigkeit und/oder der Aufnahme der unterjährigen Tätigkeit in Ihrem Verein gilt. Hier ist der Zeitraum der letzten eintretenden Voraussetzung bis 31. Dezember 2024 zu prüfen. Weitere Infos finden Sie in unseren Zuschussrichtlinien.

Voraussetzungen: Der Verein hat seine Bestandsmeldung abgegeben, die Mindestmitgliedsbeiträge des Vereins sind mindestens 4 Euro für Kinder & Jugendliche (0 bis 17 Jahre) und 6 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahren) und der Verein hat eine gültige Gemeinnützigkeit.

Übungsleiter*innen & Trainer*innen: Die Vereine müssen angeben, welche Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Jahr 2024 für sie tätig waren und am Ende des Jahres mindestens 40 Stunden geleistet haben. Die Lizenz muss dabei mindestens bis 31. Dezember 2024 gültig gewesen sein.

Vereinsmanager*innen: Bei der Beantragung wird unterschieden zwischen hauptamtlich und nebenamtlich tätigen Vereinsmanager*innen. Die Vereine müssen angeben, welche lizenzierten Vereinsmanager im Jahr 2024 für sie tätig waren. Anerkannt werden auch DOSB Vereinsmanager-Lizenzen der Fachverbände. Die Lizenz muss dabei mindestens bis 31.Dezember 2024 gültig gewesen sein. Die erforderliche Stundenzahl beträgt für das Nebenamt mindestens 100 Stunden im Jahr 2024. Voraussetzung für die Bezuschussung von nebenamtlich Tätigen ist, dass zwischen Verein und Vereinsmanager ein Vertrag besteht. Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager muss zusätzlich mit dem Zuschuss-Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Stellenbeschreibung eingesandt werden, sofern der aktuelle Arbeitsvertrag und die aktuelle Stellenbeschreibung aus vorangegangenen Bezuschussungsjahren noch nicht vorliegen.

Jugendleiter*innen: Voraussetzung ist eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz sowie eine Jugendordnung im Verein. Pro Verein können zwei Jugendleiter*innen bezuschusst werden. Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können einen weiteren Jugendleiter bezuschusst bekommen.

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