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Bezuschussung: Änderungen im Bereich Lizenzen, Sport- und Pflegegeräte

Mit dem Start ins neue Jahr gibt es einige Änderungen in den Zuschussrichtlinien für Vereinsmitarbeiter und Sport- bzw. Pflegegeräte.

Lizenz-Bezuschussung Die Antragstellung erfolgt durch den Verein über www.SBR-LOKAL.deÜbungsleiter: Hier erfolgt die Bezuschussung rückwirkend. Die Unterschriften der Übungsleiter auf dem Antrag entfallen künftig. Die Vereine müssen stattdessen angeben, welche Übungsleiter und Trainer im Jahr 2020 für sie tätig waren und am Ende des Jahres mindestens 40 Stunden geleistet haben. Für die Übungsleiter, die im Jahr 2020 regelmäßig für Ihren Verein tätig gewesen sind, aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht die geforderten 40 Stunden erreichen konnten, kann auch ein Zuschuss beantragt werden. Die Lizenz muss dabei mindestens bis 31.12.2020 gültig gewesen sein. Abgabefrist ist der 31.03.2021. Weitere Informationen zur Lizenzbezuschussung von Übungsleitern finden Sie hier. Vereinsmanager: Bei der Beantragung wird unterschieden zwischen hauptamtlich und nebenamtlich tätigen Vereinsmanagern. Die Bezuschussung erfolgt im Voraus, d.h. für noch zu leistende Tätigkeit im Verein für das Jahr 2021. Neben einer gültigen DOSB-Vereinsmanager-Lizenz werden auch gültige DFB-Vereinsmanager-Lizenzen anerkannt. Die erforderliche Stundenzahl beträgt für das Nebenamt mindestens 100 Stunden im Zuschussjahr. Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager muss zusätzlich mit dem Zuschuss-Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Stellenbeschreibung eingesandt werden. Abgabefrist ist der 31.03.2021. Weitere Informationen zur Lizenzbezuschussung von Vereinsmanagern finden Sie hier. Jugendleiter: Voraussetzung ist eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz sowie eine Jugendordnung im Verein. Pro Verein können zwei Jugendleiter bezuschusst werden. Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können einen weiteren Jugendleiter bezuschusst bekommen. Die Bezuschussung erfolgt ebenfalls rückwirkend. Die Frist läuft erstmals ebenfalls bis zum 31.03.2021. Weitere Informationen zur Lizenzbezuschussung von Jugendleitern finden Sie hier. Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie bisher keine Mitgliederversammlung einberufen und somit nicht die Mitgliedsbeiträge auf die geforderten Mindestmitgliedsbeiträge von 6,00 Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder und Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahre) erhöhen konnten, können ebenfalls einen Zuschussantrag über SBR-LOKAL.de beantragen und diesen mit den entsprechenden Unterschriften bis 31.03.2021 einreichen. Eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgt bei diesen Vereinen jedoch erst, wenn der Beschluss über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, rückwirkend zum 01.01.2021, dem jeweiligen Sportbund durch das Protokoll der Mitgliederversammlung im Jahr 2021 vorgelegt wurde. Antragsfristen: Der unterschriebene Antrag ist schriftlich innerhalb der unten aufgeführten Antragsfrist beim Sportbund Rheinland einzureichen. Die Frist für Übungsleiter, Vereinsmanager (Neben- und Hauptamt) und Jugendleiter ist der 31.03.2021. Ansprechpartner:
Übungsleiter: Melanie Theis, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 06, Melanie.Theis(at)Sportbund-Rheinland.de
Vereinsmanager, Neben- und Hauptamt: Lisa Batsch, Lisa.Batsch(at)Sportbund-Rheinland.de
Jugendleiter: Josef Daitche, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 04, Josef.Daitche(at)Sportjugend-Rheinland.de
Sport- und Pflegegeräte Langlebige Sportgeräte werden vom Sportbund Rheinland im Jahr 2021 mit insgesamt 110.000 Euro gefördert. Insgesamt liegt die Fördersumme ganz leicht über dem Niveau aus dem Vorjahr (2020: rund 109.000 Euro). Bei der Bezuschussung von Sport- und Pflegegeräten liegt die Zuschusssumme bei 20 Prozent der Anschaffungskosten maximal allerdings bei 1.000 Euro. Bei manchen Sport- und Pflegegeräten (wie z.B. Rasenmäher oder Musikanlage) ist ein Mindestwert angesetzt, um zu erreichen, dass qualitativ hochwertige Produkte angeschafft werden, die auch eine gewisse Nutzungsdauer erwarten lassen. Sportgeräte werden ab einem Wert von 50 Euro bezuschusst. Da Verbrauchsgegenstände, wie Bälle aus unterschiedlichen Sportarten explizit nicht als langlebig definiert werden, werden diese auch nicht vom Sportbund Rheinland bezuschusst. Weitere Informationen zu den geförderten Sport- und Pflegegeräten sind hier nachzulesen. Ansprechpartnerin:
Eva Heissbach, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 17, Eva.Heissbach(at)Sportbund-Rheinland.de
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