Aktuelle Information zum Sportbetrieb
Nach der 17. Corona Bekämpfungsverordnung gelten die Bedingungen für den Sportbetrieb nur, solange die Landesweite 7-Tage Inzidenz unter 50 liegt. Derzeit liegt die 7-Tage Inzidenz über diesem Wert.
In diesem Fall müssen die Kreise, deren 7-Tage Inzidenz ebenfalls über 50 liegt, Allgemeinverordnungen für den jeweiligen Kreis erlassen, die auch Einschränkungen für den Sportbetrieb enthalten können. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Kreisverwaltungen über die jeweils aktuellen Bedingungen für den Sportbetrieb.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik FAQ Corona
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