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32. Corona Bekämpfungsverordnung bringt keine neuen Regelungen für den Sport

Nach der am 18. März erschienene 32. Corona Bekämpfungsverordnung bleiben die Regelungen für den Sport aufgrund des hohen Infektionsgeschehens bestehen. Sport im Innen- und Außenbereich ist weiterhin unter Einhaltung der 3G Regel möglich, weitere Einschränkungen bestehen nicht. Auch die Regelungen für Veranstaltungen werden beibehalten, lediglich die Obergrenzen für Besucher und Teilnehmer entfallen. Die 32. Verordnung gilt bis zum 2. April.

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