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30. Corona Bekämpfungsverordnung erschienen

Die 30. Corona Bekämpfungsverordnung gilt nach derzeitigem Stand bis zum 28. Februar. Für den Sportbetrieb ergeben sich keine Änderungen in der neuen Verordnung. Zu beachten ist allerdings, dass der Genesenenstatus nur noch 3 Monate gilt.  Damit können Genesene, vor der Infektion nicht geimpft waren bzw. sich nach der Infektion nicht haben impfen lassen, nach Ablauf der 3 Monate nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen, sie gelten dann wieder als nicht immunisierte Personen. Im Veranstaltungsbereich ist die Kontakterfassung weggefallen sowie die Sonderregelung für überregionale Veranstaltungen.

Die FAQ Corona wurden entsprechend aktualisiert.

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