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18. Corona-Bekämpfungsverordnung erschienen

Die 18. Corona Bekämpfungsverordnung tritt mit dem 22. März 2021 in Kraft und gilt bis zum 11. April 21. Für den Sportbetrieb gelten nunmehr unterschiedliche Regelungen abhängig von der 7-Tage-Inzidenz in den einzelnen Kreisen. Wird der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis an 3 aufeinanderfolgenden Tagen von 50 bzw. 100 überschritten, haben die Kreisverwaltungen Allgemeinverfügungen zu erlassen und den Sportbetrieb gemäß der Anlage 2 (Inzidenz ab 50) und Anlage 3 (Inzidenz ab 100) der 18. Corona Bekämpfungsverordnung einzuschränken. Die Seite Sportbetrieb wurde entsprechend aktualisiert und enthält die konkreten Regelungen für die einzelnen Inzidenzwerte.

Informieren Sie sich jeweils aktuell auf den Seiten Ihrer Kreisverwaltung über die in Ihrem Kreis aktuell geltenden Regelungen.

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