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„Sporttage sind Feiertage“: Auch Sportabzeichen-Tage sind förderfähig

Anträge für die Förderung von Aktionstagen zur Mitgliedergewinnung bis zum 31. Juli stellen

Noch bis zum 31. Juli 2023 haben Vereine die Möglichkeit, Anträge für die Förderung von Aktionstagen zur Mitgliedergewinnung in Höhe von 1.000 Euro über das Restart Programm zu stellen. Die Aktionstage müssen bis zum 15. September 2023 umgesetzt werden.

Förderfähig sind dabei auch beispielsweise Sportabzeichen-Tage. Dazu gibt es eine Vorlage für den Antrag zur Förderung von Sportabzeichen-Tagen, um den Vereinen sowie Kreis- und Stadtsportbünden eine weitere Erleichterung zu schaffen. Als Besonderheit wurde dort auch die Möglichkeit integriert, die Anschaffung von Tablets abzurechnen. Im Hinblick auf Sportabzeichen-Digital ist das eine nachhaltige Anschaffung, da ab 2024 die Tablets vermehrt für die digitale Eintragung der Leistungen (auf dem Sportplatz aber auch im Nachgang) genutzt werden könnten.

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