Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ stellt der Deutsche Bundestag im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) 333 Millionen Euro für die Jahre 2025/2026 bereit. Gefördert werden umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen, aber auch vereinseigenen Sportstätten von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung – darunter Sporthallen, Sportplätze, Freibäder und andere Anlagen, die der Sportausübung dienen.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter (insbesondere Vereinseigentum) befindet.
Empfehlung: Vereine sollten frühzeitig ihre Kommune auf geeignete Projekte hinweisen.
Wie wird gefördert?
- Bundesanteil: bis zu 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Bei Kommunen in Haushaltsnotlage: bis zu 75 %.
- Förderhöhe: mindestens 250.000 €, maximal 8 Millionen €.
- Eigenanteil der Kommune: mindestens 25 % bis 55 %.
Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen ist möglich. Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist dagegen ausgeschlossen.
Wann wird gefördert?
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen vom 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Hilfe
Laut DOSB wird ab dem 3. November eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung freigeschaltet.
Zudem gibt es FAQs zum Programm und zum Projektaufruf auf der Website des BBSR: FAQ zur Förderung im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS)
Kontakt:
Sabrina Eichmann
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 71
Sabrina.Eichmann(at)Sportbund-Rheinland.de



