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Baumaßnahmen über 100.000 Euro

Gültig ab 01.01.2025

Baumaßnahmen über 100.000 Euro werden mit maximal 40% der Kosten bezuschusst. Die Antragstellung erfolgt über die Sportkreisvorsitzenden und die jeweilige Kreisverwaltung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach einer Prioritätenliste, die in der Regel vom Sportstättenbeirat des jeweiligen Kreises aufgestellt wird.