Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten an Vereine
Diese Ehrenurkunde wird an Sportvereine zum 150-jährigen Vereinsjubiläum verliehen.
Den Antrag zur Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin richten Sie bitte an Ihren regionalen Sportbund. Der Sportbund leitet ihn weiter an die ADD. In der Regel überreichen Oberbürgermeister oder Landrat die Ehrenurkunde.
Sportvereine, die ihr 155., 160., 165. usw. Stiftungsfest feiern, können diese Ehrung ebenfalls beantragen.
Für zurückliegende Jubiläen kann diese Ehrung nicht vergeben werden.
Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten ist jedoch, dass dem Verein bereits das Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz (ab 100-jährigem Jubiläum) verliehen wurde.
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Formular zur Verleihung der Ehrenurkunde der Frau Ministerpräsidentin217 KB
Hierbei handelt es sich um den Antrag der Ehrenurkunde zur Verleihung durch die Ministerpräsidentin.
Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz
Kontakt:
Melanie Clemens
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 12
Melanie.Clemens(at)Sportbund-Rheinland.de
Kontakt:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: (06 51) 9 49 40