Leistungskataloge für das Deutsche Sportabzeichen
Nachweis der Schwimmfähigkeit
- Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung. Ausnahmeregelung für die Disziplingruppe Ausdauer: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Disziplingruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht
- <12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des "Deutschen Jugendschwimmabzeichens" ab Bronze
- ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des "Deutschen Jugendschwimmabzeichens" in Gold, des "Deutschen Schwimmabzeichens" bzw. des "Deutschen Rettungsschwimmabzeichens" bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des "Deutschen Triathlon-Abzeichens", des "Deutschen Fünfkampfabzeichens" und des "Leistungsabzeichens Flossenschwimmen"
- 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss
- 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung
Kontakt:
Tim Weimer
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 15
Tim.Weimer(at)Sportbund-Rheinland.de