Vereinsmanagement: Datenschutz im Sportverein

Datenmissbrauch und Datenklau – Schlagworte, die häufig in den Medien kursieren. Auch im Rahmen der Vereinsverwaltung müssen die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz beachtet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt z. B. vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt sind. Was bedeutet Datenschutz konkret für die Vereinspraxis? Welche Mitgliedsdaten dürfen wie erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden? Haftet der Vorstand für Datenmissbrauch? Diese und weitere Fragen werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen in diesem Seminar behandelt.
Termin: 27.06.2019
Ort: Koblenz
Referent: Elmar Lumer, Rechtsanwalt
Zur Online-Anmeldung: MA19-420
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