Sondervermögen ohne Wirkung: Dem organisierten Sport fehlt eine Null

Der Landessportbund (LSB) und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen zeigen sich enttäuscht und besorgt über die aktuellen Planungen zum Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“. Trotz der Ankündigung, auch Investitionen in den Sportsektor vorzusehen, bleibt der vorgesehene Anteil weit hinter den Erwartungen zurück. Von ursprünglich angedachten zehn Prozent für den Sport sind im aktuellen Gesetzentwurf lediglich ein Prozent übriggeblieben. „Das ist eindeutig eine Null zu wenig“, äußert LSB-Präsident Rudolf Storck seine Unzufriedenheit.
Im Rahmen der Landtagssitzung am Mittwoch, den 10. Dezember, hat der Landtag den ersten Schritt zur Verabschiedung des Landesgesetzes über die Errichtung des Sondervermögens unternommen. Mit den nun vorgesehenen 19,3 Millionen Euro für den Sport – verteilt auf zwölf Jahre bei einem Gesamtvolumen von 1,93 Milliarden Euro – wird es in Rheinland-Pfalz nicht möglich sein, dringend benötigte Infrastrukturprojekte wie wettkampfgerechte Schwimmbäder umzusetzen. Dies steht im deutlichen Widerspruch zu den Erwartungen, die in der Plenardebatte geweckt wurden. „Dieser Betrag reicht bei Weitem nicht aus, um den bestehenden Sanierungsstau oder Infrastrukturmangel im Sport spürbar zu beheben“, erklärt Storck.
Ein Blick ins Saarland zeigt, wie es besser geht: Dort werden rund zehn Prozent des Sondervermögens – insgesamt rund 113,5 Millionen Euro – für ein umfassendes Schwimmbadinvestitionsprogramm bereitgestellt. In Hessen profitiert der Sport von 130 Millionen Euro für eine Sportstätten-Modernisierungsoffensive. Auf solche Signale hatte auch der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz gehofft. „Wir können uns nicht im März zu einem gemeinsamen Ziel vereinbaren, Rheinland-Pfalz zum Bewegungsland Nummer eins zu machen, wenn nur neun Monate später nur minimale Mittel für Sport und Bewegung bereitgestellt werden“, blickt Rudolf Storck auf den zweiten Bewegungsgipfel zurück.
Der LSB und die Sportbünde appellieren daher eindringlich an alle politischen Vertreter*innen im Landtag, bis zur voraussichtlichen Verabschiedung des Gesetzes Ende Januar nachzusteuern und den Sport angemessen zu berücksichtigen.
Termine
-
01.12.2025
- 31.01.2026
Bestandsmeldung der Vereine -
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen -
22.12.2025
- 02.01.2026
Haus des Sports geschlossen





