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Sanierung von Sportanlagen über Klimaschutzmaßnahmen ab sofort möglich

Sportvereine sind antragsberechtigt für Klimaschutzinvestitionen im Bundesförderprogramm. Das Bundesumweltministerium erweitert die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Erstmalig können Sportvereine Anträge im Rahmen der so genannten „Kommunalrichtlinie“ stellen. Die „Kommunalrichtlinie“ ist eine Bundesförderrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen, für die bisher nur Kommunen antragsberechtigt waren. Das hat ist geändert. „Wir bauen unser Förderangebot für Akteure im kommunalen Klimaschutz weiter aus“, erklärt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. Das gilt insbesondere für Sportvereine und kommunale Unternehmen. Einer lange schon formulierten Forderung des Sports wurde damit jetzt in Berlin entsprochen. Auch rheinland-pfälzische Sportvereine können jetzt Anträge für nachhaltige Umwelttechnik stellen, der Zuschuss zur Investitionssumme kann bis zu 40 Prozent betragen. Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung (LED), Beleuchtung und Regelungstechnik, Hocheffizienzpumpen, Gebäudeleittechnik, Wärmerückgewinnung und Warmwasserbereitung sind nur einige Stichworte eines umfangreichen Förderkatalogs. Ein Merkblatt für Vereine „Klimaschutzinvestitionen in Sportstätten“ mit Hinweisen zu den Förderbereichen und zur Antragstellung steht hier zum Download.
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