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SBR-LOKAL.de öffnet zum 01. Dezember für Bestandsmeldung 2019

Foto: iStock / LSB RLP
Ab dem 01.12.2018 sind die Vereine dazu aufgefordert ihre Bestandsmeldung für das Jahr 2019 beim Sportbund Rheinland einzureichen. Hierzu gehören die Aktualisierung der Vereins- und Funktionärsdaten sowie die Meldung der Mitgliederzahlen. Die Bestandsmeldung ist bis zum 31.01.2019 durchzuführen. Das Wichtigste zusammengefasst: Passwortvergabe: Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses beim Login ab sofort selbst neu generieren. Auf die im System hinterlegte E-Mail-Adresse wird dann das neue Passwort gesendet. Sollte der Verein einen komplett neuen Zugang benötigen, z. B. weil die E-Mail-Adresse sich ebenfalls geändert hat, kann dieser aus Sicherheitsgründen nur über ein Formular erneut beim Sportbund Rheinland beantragt werden. Gemeinnützigkeit und Datum der Freistellung: Diese Angaben sind verpflichtend. Sie finden diese auf dem Freistellungsbescheid Ihres Finanzamtes. Vereinsadresse: Bitte halten Sie diese (auch im Laufe des Jahres) unbedingt aktuell. Das betrifft auch die Vereins-E-Mail, da viel Kommunikation hierüber abgewickelt werden kann. Mitgliedsbeiträge: Der Mindestsatz für die Mitgliedsbeiträge im Verein wurde zum 01.01.2018 erhöht. Die nächste Erhöhung wird zum 01.01.2020 wirksam. Wenn keine Mindestsätze erhoben werden, ist der Verein nicht zuschussfähig. Mindestmitgliedsbeiträge seit 2018: 3,50 Euro / Monat für Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre 5,00 Euro  / Monat für Erwachsene Mindestmitgliedsbeiträge ab 2020: 4,00 Euro / Monat für Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre 6,00 Euro / Monat für Erwachsene Funktionärsdaten: Bitte aktualisieren Sie unbedingt Ihren Vorstand. Auch im Laufe des Jahres z. B. nach einer Mitgliederversammlung sollten Sie Änderungen auf jeden Fall melden. Ab diesem Jahr fallen die Angaben zum Pressewart und zum Frauenwart weg. Diese Funktionen müssen nicht mehr gemeldet werden. Mitgliederzahlen: Gemeldet werden müssen alle Personen, die Mitglied in Ihrem Verein sind, also auch passive Mitglieder. Kursteilnehmer gehören nur dazu, sofern sie ebenfalls Mitglied im Verein sind. Die Meldung erfolgt nach Geburtsjahrgang und Fachverbandszugehörigkeit. Hierbei gilt, dass eine Person auch nur einem Fachverband zugeordnet werden kann. Hilfe: Hilfevideos und Anleitungen finden Sie unter der Rubrik Downloads / SBR-LOKAL.DE
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