SBR veröffentlicht Zuschussrichtlinien 2025

Eine Übersicht über alle Zuschüsse bieten die Zuschussrichtlinien, die der SBR kürzlich in aktualisierter Form für das Jahr 2025 veröffentlicht hat.
Im Vergleich zum Vorjahr gibt es neben sprachlichen Vereinfachungen zum besseren Verständnis vor allem bei den Bauzuschüssen einige Änderungen. So werden Baumaßnahmen bis 10.500 Euro ab sofort mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtbaukosten gefördert (bisher bis zu 35 Prozent). Baumaßnahme über 10.500 Euro und bis 100.000 Euro (bisher bis 75.000 Euro) werden jetzt ebenfalls mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtbaukosten bezuschusst (bisher bis zu 35 Prozent).
Für das Bezuschussungsjahr 2025 fällt bei der Bezuschussung von lizenzierten Vereinsmanager*innen der Passus der „100 Stunden-Regelung“ weg. Vereine müssen die geleisteten Stunden nicht mehr über einen „Stundennachweis“ nachweisen können, um den Zuschuss des Sportbundes Rheinland zu erhalten. Zwischen den Vereinen und den Vereinsmanager*innen muss aber ein schriftlicher Vertrag geschlossen sein, der über das gesamte Jahr gültig ist. Die aktuell laufende Lizenz-Bezuschussung gilt rückwirkend für das Jahr 2024 und ist von dieser Änderung noch nicht betroffen.
Die vollständigen Zuschussrichtlinien gibt es hier zum Download.
Termine
-
04.04.2025
Basiswissen Vorstand -
20.05.2025
#TrikotTag -
04.07.2025
SBR-Sommerfest: Netzwerktreffen & Dankeschön-Party -
12.09.2025
Kreistag des Sportkreises Rhein-Lahn