Post vom Bundesanzeiger Verlag – Was ist zu tun?

Vereine haben keine Eintragungspflicht beim Transparenzregister, da sich die dort einzutragenden wirtschaftlich Berechtigten bei Vereinen aus dem Vereinsregister ergeben. Obwohl keine Eintragungspflicht besteht, besteht aber grundsätzlich eine Gebührenpflicht, von der sich gemeinnützige Vereine befreien lassen konnten. Gemeinnützige Vereine konnten im Jahr 2021 einmalig bis 2023 die Befreiung beantragen, dies musste aktiv vom Verein erfolgen. Seit dem Jahr 2024 ist dies nicht mehr nötig, da inzwischen das sogenannte Zuwendungsemfängerregister besteht, in dem alle gemeinnützigen Vereine erfasst sind. Die Befreiung erfolgt nun automatisch über dieses Register, eine aktive Beantragung ist für die Zukunft nicht mehr nötig.
Vereine, die allerdings im Jahr 2021 die Befreiung nicht aktiv beantragt haben, erhalten nun seitens des Bundesanzeiger Verlages eine Rechnung, die beglichen werden muss, da eine rückwirkende Befreiung leider nicht möglich ist. Sollten Vereine, die eine Rechnung erhalten haben, die Befreiung im Jahr 2021 beantragt haben und dies nachweisen können, sollten sie Widerspruch einlegen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Barbara Berg, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 45, Barbara.Berg(at)Sportbund-Rheinland.de
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