Musik beim Vereinsfest - Was ist mit der GEMA?

Wann ist eine GEMA-Anmeldung erforderlich?
Grundsätzlich gilt: Jede öffentliche Veranstaltung, bei der Musik genutzt wird, muss bei der GEMA angemeldet werden. Allerdings besteht zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA eine Pauschalregelung. Diese deckt bestimmte Veranstaltungsarten ab, sodass in diesen Fällen keine separate Anmeldung notwendig ist. Für alle anderen Events ist die Anmeldung jedoch Pflicht. Sportvereine profitieren hierbei von einem Preisnachlass in Höhe von 20 % auf die GEMA-Gebühren.
Welche Veranstaltungen sind von der Anmeldung ausgenommen?
Veranstaltungen, die unter die Pauschalvereinbarung zwischen DOSB und GEMA fallen, benötigen keine Anmeldung. Das betrifft in der Regel solche Aktivitäten, die den Kernaufgaben eines Vereins zuzuordnen sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Versammlungen, Weihnachtsfeiern oder Vereinsfeiern ohne Tanz, Festakte bei offiziellen Gelegenheiten.
- Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist; Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird, Musiknutzung zur Vorführung einer Sportart.
- Musikalische Umrahmung bei Sportveranstaltungen (sogenannte „Pausenmusik“) bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern, Sport- und Spielfeste.
Diese Aufzählung stellt nur einen Ausschnitt der begünstigten Veranstaltungen dar – es können in Einzelfällen Ausnahmen gelten.
Wie wird eine Veranstaltung bei der GEMA angemeldet?
Eine Anmeldung muss immer vor der jeweiligen Veranstaltung direkt bei der GEMA erfolgen. Auf der Website der GEMA (www.gema.de) finden sich detaillierte Informationen zu den geltenden Tarifen sowie alle erforderlichen Formulare zur Anmeldung, die direkt online übermittelt oder per Post versendet werden können.
Ihre Ansprechpartnerin:
Barbara Berg, Tel.: (0261) 135 - 145, Barbara.Berg(at)Sportbund-Rheinland.de
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