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Mehr Geld für Sportgeräte

Eine gute Nachricht für alle Vereine des Sportbundes Rheinland zum Jahresbeginn  Die Zuschüsse für Sportgeräte werden angehoben, außerdem  werden so genannte „infrastrukturelle“ Sportgeräte und Pflegegeräte  in das Zuschussprogramm aufgenommen.
Foto: iStock
„Mit den Neuerungen glauben wir, den aktuellen Erfordernissen der Vereine Rechnung zu tragen“, sagt der Geschäftsführer des Sportbundes Rheinland, Martin Weinitschke. Bei entsprechender Inanspruchnahme würden die SBR-Gremien über eine angemessene finanzielle Aufstockung des Förderprogramms beraten. Hier die wichtigsten Änderungen
  • Der Mindestbeschaffungswert wird von 400 auf 500 Euro erhöht.
  • Der maximale Zuschussbetrag wird von 800 Euro auf 1000 Euro erhöht.
  • Bälle und Kleingeräte werden pauschal mit 100 Euro bezuschusst.
  • Mitgliederstarke Mehrspartenvereine dürfen in begründeten Fällen pro Jahr zwei Anträge für verschiedene Abteilungen stellen.
  • Zu den „infrastrukturellen“  Sportgeräten zählen zum Beispiel Spiegelwände, Zeit-  und Windmessanlagen, Mattenwagen und Beschallungsanlagen.
  • Zu den Pflegegeräten zählen zum Beispiel Rasenmäher und Kehrmaschinen.
  • Der Mindestbeschaffungswert wurde für Beschallungsanlagen auf 500 Euro und für Rasenmäher auf 5000 Euro festgelegt.
Die detaillierten Zuschussrichtlinien finden Sie hierIhre Ansprechpartnerin: Eva Heissbach, Tel.: (02 61) 1 35 – 1 17 E-Mail: Eva.Heissbach(at)Sportbund-Rheinland.de
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