Mahnungen des Bundesanzeiger-Verlags für Jahresgebühren zum Transparenzregister
Derzeit versendet der Bundesanzeiger-Verlag Mahnung für Rechnungen der Jahresgebühren zum Transparenzregister für die Jahre 2018 bis 2020 und für 2021 bis 2023.

In diesen betreffenden Jahren war eine Befreiung von den Gebühren nur auf Antrag möglich. Vereine, die diese Anträge nicht gestellt haben, müssen die Gebühren entrichten, da eine rückwirkende Befreiung leider nicht möglich ist. Sollten Vereine damals Anträge gestellt haben und dies nachweisen können, dann können Sie die Gebühren zurückweisen. Seit dem Jahr 2024 erfolgt die Befreiung automatisch, da das Transparenzregister Zugriff auf das sogenannte Zuwendungsempfängerregister hat, in welchem alle gemeinnützigen Organisationen erfasst sind. Anträge müssen seitdem nicht mehr gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Barbara Berg, Tel. 0261 135, 145, barbara.berg@sportbund-rheinland.de.
Termine
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11.11.2026
Sportkreistag des Kreises Altenkirchen





