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Kommission sucht Pretz-Nachfolge

Die Mitgliederversammlung des Sportbundes Rheinland am Samstag, 11. Juni 2016 in Idar-Oberstein wird einen neuen Präsidenten wählen. Darauf verständigte sich das Präsidium des Sportbundes Rheinland in einer außerordentlichen Sitzung. Grund für die Neuwahl ist der angekündigte Rücktritt von SBR-Präsident Fred Pretz Anfang des Jahres.
Nach neun Jahren legt Fred Pretz das Amt des SBR-Präsidenten bei der Mitgliederversammlung im Juni nieder. Foto: W. Höfer
Pretz bat das Präsidium noch einmal um Verständnis für seinen Entschluss. Ausschlaggebend für seine Entscheidung seien persönliche Gründe. Nach seinem Verständnis erfordere das Amt des SBR-Präsidenten einen Einsatz, der nicht mehr mit den Erfordernissen aus seinen familiären und beruflichen Verpflichtungen vereinbar sei. Mit der Neuwahl des Präsidenten zwei Jahre vor dem Ende seiner regulären Amtszeit sei die Chance zu einem umfassenden Neuanfang gegeben. Das SBR-Präsidium habe sich bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger auf folgende Vorgehensweise geeinigt: eine vierköpfige Findungskommission wird ein Anforderungs- und Aufgabenprofil erstellen. Im März wird mit möglichen Kandidaten gesprochen und bei der Hauptausschusssitzung am 9. April 2016 will die Kommission den Fachverbänden und Sportkreisvorsitzenden eine Lösung präsentieren. Externen Interessenten will man die Tür offen halten. Der Findungskommission gehören Walter Desch, Vizepräsident für Sportentwicklung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Altwasser, Vizepräsidentin Frau im Sport, Rolf Müller, Vizepräsident Kinder- und Jugendsport sowie Martin Weinitschke, Geschäftsführer des Sportbundes Rheinland an. Einen Kommissionsvorsitzenden gibt es nicht. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Man habe sich gegen eine kommissarische Besetzung des Präsidentenamtes verständigt. Transparent wolle man die Kandidatensuche gestalten und bei der Mitgliederversammlung einen Bewerber präsentieren, der auf eine breite Unterstützung aus allen Ebenen des SBR bauen könne, so Desch. Antragsfrist zur Mitgliederversammlung Mitglieder und Organe des Sportbundes Rheinland können Anträge zur Mitgliederversammlung stellen. Anträge sind schriftlich und mit Begründung bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Präsidenten des Sportbundes Rheinland einzureichen.
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