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Jetzt noch Bauzuschüsse beantragen

Sportvereine, die im Jahr 2024 eine Baumaßnahme über 10.500 Euro, aber unter 75.000 Euro planen, sollten sich beeilen. Die Antragsfrist für einen Zuschuss in Höhe von 35 % endet am 30. September. Gefördert werden Maßnahmen in dieser Größenordnung durch den Landessportbund und das Ministerium des Innern und für Sport. Anträge für Baumaßnahmen bis 10.500 Euro, die vom Sportbund Rheinland (SBR) mit dem gleichen Prozentsatz gefördert werden, können das ganze Jahr gestellt werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Anträge seit diesem Jahr ausschließlich online über SBR-LOKAL.DE gestellt werden können. Dort rufen Sie den Menüpunkt „Förderung“ und wählen je nach Bausumme das entsprechende Förderprogramm aus. Sofern die Voraussetzungen alle erfüllt sind kann über den Button „Neu“ ein Antrag erstellt werden. In vier Schritten werden Sie dabei durch den gesamten Antrag geleitet. Am Ende wird ein Antrag erzeugt, der von den Vereinen unterschrieben an den SBR gesendet werden muss. Eine Einreichung per Mail reicht dabei aus.

Für die Einreichung eines Bauantrages sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausführliche Baubeschreibung
  • ein Satz Bauzeichnungen
  • spezifischer Kostenvoranschlag (durch Unternehmen oder Architekten)
  • Kopie des Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes
    (Gemeinnützigkeitsbescheinigung)
  • Kopie des Grundbuchauszuges bzw. Miet-(Pacht-) vertrag mit Mindestlaufzeit von noch 20 Jahren

Bei Baumaßnahmen über 10.500 Euro und unter 75.000 Euro sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Einvernehmen der Gemeinde
  • Angaben zur sportfachlichen Notwendigkeit

Einen Überblick über die Bauzuschüsse des SBR bietet auch ein neues Video, dass auf dem Youtube-Kanal des SBR oder direkt über den nachfolgenden QR-Code abzurufen ist.

Ansprechpartnerin:

Sabrina Eichmann
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 71
Fax: (02 61) 1 35 - 1 10
Sabrina.Eichmann(at)Sportbund-Rheinland.de 

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