Artikel merken

Jetzt Lizenz-Bezuschussung beantragen

Noch bis zum 31. März 2024 habend die Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland die Möglichkeit, ihre Lizenz-Bezuschussung in SBR-LOKAL.de zu beantragen. Die Bezuschussung für Jugendleiter, Übungsleiter und Vereinsmanager erfolgt rückwirkend. Bei allen Bezuschussungsgruppen ist eine gültige DOSB-Lizenz eine der Voraussetzungen.
JETZT LIZENZ-BEZUSCHUSSUNG BEANTRAGEN

Alle Personen, die im vergangenen Jahr bereits bezuschusst wurden, werden mit ihren Lizenzdaten aufgelistet. So kann der Verein bereits im Vorfeld eines Antrages auf einen Blick feststellen, wer seine Lizenz verlängern muss. Die Tätigkeit von Vereinsmitarbeiter kann hinzugefügt oder auch beendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Stunden-Regelung auch im Fall eines unterjährigen Lizenzerwerbs, dem unterjährigen Erlangen der Volljährigkeit und/oder der Aufnahme der unterjährigen Tätigkeit in Ihrem Verein gilt. Hier ist der Zeitraum der letzten eintretenden Voraussetzung bis 31. Dezember 2023 zu prüfen. Weitere Infos finden Sie in unseren Zuschussrichtlinien. 

Voraussetzungen: Sie haben Ihre Bestandsmeldung abgegeben, die Mindestmitgliedsbeiträge Ihres Vereins sind mindestens 4 Euro für Kinder & Jugendliche (0 bis 17 Jahre) und 6 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahren) und Ihr Verein hat eine gültige Gemeinnützigkeit.  

Übungsleiter & Trainier: Die Vereine müssen angeben, welche Übungsleiter und Trainer im Jahr 2023 für sie tätig waren und am Ende des Jahres mindestens 40 Stunden geleistet haben. Die Lizenz muss dabei mindestens bis 31. Dezember 2023 gültig gewesen sein. Abgabefrist ist der 31. März 2024. 

Vereinsmanager: Bei der Beantragung wird unterschieden zwischen hauptamtlich und nebenamtlich tätigen Vereinsmanagern. Die Vereine müssen angeben, welche lizenzierten Vereinsmanager im Jahr 2023 für sie tätig waren. Anerkannt werden auch DOSB Vereinsmanager-Lizenzen der Fachverbände. Die Lizenz muss dabei mindestens bis 31. Dezember 2023 gültig gewesen sein. Die erforderliche Stundenzahl beträgt für das Nebenamt mindestens 100 Stunden im Jahr 2023. Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager muss zusätzlich mit dem Zuschuss-Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Stellenbeschreibung eingesandt werden, sofern der aktuelle Arbeitsvertrag und die aktuelle Stellenbeschreibung aus vorangegangenen Bezuschussungsjahren noch nicht vorliegen. Abgabefrist ist der 31. März 2024. 

Jugendleiter: Voraussetzung ist eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz sowie eine Jugendordnung im Verein. Pro Verein können zwei Jugendleiter bezuschusst werden. Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können einen weiteren Jugendleiter bezuschusst bekommen. Die Frist läuft ebenfalls bis zum 31. März 2024. 

Antrag absenden: Um den Zuschussantrag abzuschließen, muss nach der Online-Beantragung dieser ausgedruckt, vom BGB-Vorstand unterschrieben und bis zum 31. März 2024 an den SBR gesendet werden (gerne auch per E-Mail). Sobald der Antrag (per E-Mail oder Post) beim SBR eingeht, geht automatisch eine Bestätigungsmail an den im Online-Antrag hinterlegten Mitarbeiter. 

Ihre Kontakte

für Übungsleiter-Lizenz-Bezuschussungen:
Christin Neumann (Tel.: (02 61) 1 35 - 1 03, Christin.Neumann(at)Sportbund-Rheinland.de

für Vereinsmanager-Lizenz-Bezuschussungen:
Wera Sindermann, Wera.Sindermann(at)Sportbund-Rheinland.de 

für Jugendleiter-Lizenz-Bezuschussungen:
Josef-Daitche, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 04, Josef.Daitche(at)Sportjugend-Rheinland.de 

Zurück