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GEMA bei Schützenumzügen

Die GEMA-Pauschalvereinbarung beinhaltet in Punkt d) „Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen“, diese Veranstaltungen müssen demnach nicht bei der GEMA gemeldet werden und es sind auch keine GEMA-Gebühren zu entrichten. Regelmäßig taucht bei Schützenvereinen die Frage auf, ob unter diesen Punkt der GEMA-Pauschalvereinbarung auch die Umzüge bei Schützenfesten fallen. Dem ist nicht so. Für die Umzüge bei Schützenfesten gelten gesonderte Regelungen, die der Deutsche Schützenbund mit der GEMA in einem eigenen Gesamtvertrag geregelt hat. Diese Regelungen sehen wie folgt aus: Für folgende Musikaufführungen, die anlässlich der traditionellen Schützenfeste stattfinden erhebt die GEMA keine Gebühren: 1.    Weckruf-Musik 2.    Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens des Schützenkönigs 3.    Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens der Fahnen 4.    Musik anlässlich des Einmarsches und Ausmarsches der Schützenkompanie oder –vereine 5.    Musik zum Zapfenstreich. Alle anderen Umzüge bei Schützenfesten, die nicht unter diese Regelungen fallen, sind gesondert bei der GEMA anzumelden und gebührenpflichtig.
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