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Fortbildung Vereinsmanagement: Datenschutz im Sportverein

Foto: iStock/LSB RLP
Datenmissbrauch und Datenklau – Schlagworte, die häufig in den Medien kursieren. Auch im Rahmen der Vereinsverwaltung muss das Bundesdatenschutzgesetz beachtet werden. Es schreibt z. B. vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt sind. Was bedeutet Datenschutz konkret für die Vereinspraxis? Welche Mitgliedsdaten dürfen erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden? Haftet der Vorstand für Datenmissbrauch? Diese und weitere Fragen werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen in diesem Seminar behandelt.

Termin: 09.03.2016, 18 - 21 Uhr Ort: Mendig Dauer: 4 LE Kosten: kostenfrei Referent: Dr. Frank Weller, Rechtsanwalt & Datenschutzexperte Online-Anmeldung:MA16-421
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