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E-Rechnung

Seit dem 01.01.2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können.  Bis zum 31.12.2027 gelten Übergangsregelungen für Vereine mit einem Jahresumsatz bis 800.000 EUR. Diese Vereine müssen derzeit keine E-Rechnungen ausstellen. Diese Übergangsregelung fällt zum 01.01.2028 weg. Damit können auch Vereine, für die aber weiterhin einige Ausnahmeregelungen bestehen, ab dem 01.01.2028 verpflichtet sein für bestimmte Umsätze E-Rechnungen auszustellen.

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