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Die Anschaffung von Großsportgeräten wird gefördert

Ruderboote, Trampoline, Ballwände oder Fußballtore – die meisten Sportarten sind ohne Sportgeräte nicht durchführbar. Der Sportbund Rheinland unterstützt in diesem Jahr erstmals seine Sportvereine bei der Anschaffung von Großsportgeräten mit Geldern aus einem Fördertopf des Landes Rheinland-Pfalz. Die Beantragung des Zuschusses ist an die aktuell geltenden Sportgeräteförderrichtlinien des Ministeriums des Innern und für Sport sowie den Zuschussrichtlinien des Sportbundes Rheinland gebunden. Der Antrag ist beim Sportbund Rheinland einzureichen.
Foto: LSB RLP / iStock / frankix

Für die Förderanträge ist zu beachten, dass der Kaufpreis der bezuschussten Sportgeräte mindestens 1.000,00 € betragen muss. Er kann durch Addition des Kaufpreises mehrerer Sportgeräte erreicht werden. Der Einzelanschaffungswert des Großsportgerätes muss mindestens 500,00 € betragen.

Der Zuschuss beträgt 20 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch höchstens 1.000,00 €.

Für Anschaffungen, die im Jahre 2022 getätigt werden sollen, ist es möglich ab sofort einen Antrag einzureichen. Die Anträge und detaillierten Förderhinweise zu den Großsportgeräten finden Sie HIER.

Der Kauf ist erst nach der Bewilligung möglich. Da erfahrungsgemäß wesentlich mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, kann nicht damit gerechnet werden, dass alle eingereichten Anträge berücksichtigt werden können. Wir bitten um Verständnis.

Ihr Ansprechpartner:

Christian Schmidt, Tel.: (02 61) 1 35 – 1 90, Christian.Schmidt(at)Sportbund-Rheinland.de

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