Artikel merken

Corona-Virus: Sportbund Rheinland sagt einen Großteil seiner Veranstaltungen ab

In seiner Sitzung am Donnerstagabend hat das Präsidium des Sportbundes Rheinland zum Thema Corona-Virus Entscheidungen getroffen sowie den Rahmen für weitere Entscheidungen in den nächsten Tagen und Wochen geschaffen. Die folgenden Informationen können aufgrund der Dynamik der Prozesse immer wieder aktualisiert werden. Derzeit gilt:
  1. Eine Reihe von Präsenzveranstaltungen werden abgesagt, um einen Beitrag zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus zu leisten. Bei der Sportjugend Rheinland sind alle Veranstaltungen bis zum 15. April sowie der Sporterlebnistag abgesagt. Im Bereich Bildung Sportpraxis, Breitensport sind dies alle Veranstaltungen bis zum 17. April und bei der SBR Management-Akademie alle Veranstaltungen im März und April mit Ausnahme der offenen Ausbildung am 3. und 4. April, über deren Durchführung in den nächsten Tagen entschieden wird. Die gemeldeten Teilnehmer werden darüber informiert.
  2. Veranstaltungen, bei denen dies möglich und sinnvoll ist, werden alternativ als Online-Veranstaltung (z.B. als Webinar) durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Veranstaltungen der Akademie, vereinzelt auch Veranstaltungen des Bereiches Bildung Sportpraxis, Breitensport. Die Jahresauftaktveranstaltung am 19. März zum Thema Mitgliederentwicklung wird online durchgeführt.
  3. Einige der abgesagten Veranstaltungen können bei Bedarf nachgeholt werden. Darüber wird gesondert informiert.
  4. Es gibt einige wenige Veranstaltungen, die noch nicht abgesagt sind. Dabei kann es zu veränderten und verkürzten Formaten kommen, wie zum Beispiel bei der Hauptausschusssitzung am 28. März.
  5. Über Veranstaltungen im Sommer (Sommerfest und Mitgliederversammlung) wird je nach Faktenlage zum gegebenen Zeitpunkt entschieden.
  6. Hinsichtlich der Stornogebühren wird der SBR kulant verfahren, weil eine außerordentliche Situation vorliegt.
Der SBR ist nicht in der Lage, inhaltliche Bewertungen in Bezug auf die Corona-Epidemie vorzunehmen. Anordnungen, Vorgaben, Empfehlungen sowie Ge- oder Verbote werden von Behörden, insbesondere Gesundheitsämtern und den Landes- oder der Bundesregierung ausgesprochen. Inhaltliche Bewertungen finden sich bei den Informationen des Robert-Koch-Institutes und zu Fragen des Wettkampfsports beim DOSB. All diese Maßgaben wird der Sportbund für seine Maßnahmen übertragen, um einen Beitrag zur Verhinderung einer schnelleren Ausbreitung des Virus zu leisten. Insofern können Fragen, welche Veranstaltungen ein Verein oder Verband als Ausrichter absagen soll und welche er als Teilnehmer besuchen soll, vom SBR nicht mit Absolutheit beantwortet werden.
Zurück