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Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz zu

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit zahlreichen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, die einige Entlastungen für gemeinnützige Vereine bringen.

Mit dem Jahressteuergesetz wird nunmehr die bereits im letzten Jahressteuergesetzt geplante Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und der Ehrenamtspauschale umgesetzt. Gravierend ist die Erhöhung nicht, aber immerhin wird es Übungsleitern und Ehrenamtlern, die bisher knapp über den Freibeträgen lagen, diese nun steuerfrei zu erhalten. Ebenso wird die Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Zweckbetrieb für sportliche Veranstaltungen erhöht. Die bisherige Grenze für die Bindung an die zeitnahe Mittelverwendung wird angehoben und die Pflicht zur Einordnung in die Tätigkeitsbereiche wird für einige Vereine entfallen. Außerdem wird E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt. Für Vereine, die eine vereinseigene Gaststätte betreiben, ist interessant, dass der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt wird.

Die einzelnen Änderungen im Überblick

  • die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche in den §§ 31a und 31b wird auf jährlich 3 300 Euro angehoben. Bisher lag hier die Grenze bei der jeweiligen Ehrenamtspauschale.
  • Die Einnahmegrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und für die sportlichen Veranstaltungen im Rahmen des Zweckbetriebes wird auf 50 000 Euro angehoben
  • Anhebung der Übungsleiterfreibetrages auf 3.300 EUR
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100 000 Eur
  • Verzicht auf eine Zuordnung von Einnahmen in die einzelnen Tätigkeitsbereiche, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50 000 Euro
  • E-Sport wird nun als gemeinnützig behandelt

Nähere Informationen zu den Details und dem Umgang mit den Änderungen folgen in Kürze.

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